Andere Rechtseinheiten
Nicht geregelt
Das Gesetz sieht für andere Rechtseinheiten keinen Konkursaufschub vor:
- Einfache Gesellschaft
- Kollektivgesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- Verein
Möglichkeiten
Für diese Rechtsformen kommt in Frage:
- Nachlassstundung
- Notstundung
- Sistierung eines Konkursverfahrens nach SchKG 173a (soweit eine Konkurseröffnung möglich ist)







