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Andere Rechtseinheiten

Nicht geregelt

Das Gesetz sieht für andere Rechtseinheiten keinen Konkursaufschub vor:

  • Einfache Gesellschaft
  • Kollektivgesellschaft
  • Kommanditgesellschaft
  • Verein

Möglichkeiten

Für diese Rechtsformen kommt in Frage:

  • Nachlassstundung
  • Notstundung
  • Sistierung eines Konkursverfahrens nach SchKG 173a (soweit eine Konkurseröffnung möglich ist)


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