- Gemäss Entscheid des Obergerichts vom 29.07.2013 stellt das Sachwalterhonorar im späteren Konkurs der Konkursaufschub-Gesuchstellerin keine Massaschuld dar (keine gesetzliche Grundlage, vor Konkurseröffnung entstandene Schuld (= Konkursforderung und nicht Massaschuld)
- Es ist davon auszugehen, dass ein versierter Sachwalter als Mandatsannahmevoraussetzung einen adäquaten Kostenvorschuss verlangen wird